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Weitere Informationen und Dienste der Behörde: www.belgium.be

Mit oder ohne Befristung – was möchten Sie anbieten?

Ihre Optionen und auf welche Punkte Sie achten sollten
Sie sind bereit für Ihre erste Anstellung? Wir gratulieren! Aber wissen Sie schon, ob Sie Ihrer neuen Kraft eine befristete oder unbefristete Beschäftigung anbieten?

Ihr Unternehmen ist voll auf Wachstumskurs? Großartig! Doch denken Sie frühzeitig daran, Verstärkung anzuheuern. Denn ganz gleich, wie hart Sie arbeiten, irgendwann stoßen Sie an Grenzen oder Sie benötigen Hilfe von jemandem, der Know-how mitbringt, das Sie selbst nicht haben.

Registrieren Sie sich beim LSS als Arbeitgeber, wie es auf der Seite Als Arbeitgeber identifizieren auf dem Portal der Sozialen Sicherheit erklärt wird. Gehen Sie unsere Checkliste durch, um zu sehen, welche Punkte Sie im Auge behalten müssen. Und schließlich stehen noch eine Reihe von Entscheidungen an, bevor Sie Ihre Stellenausschreibung endlich breit verteilen können. Werden Sie den neuen Mitarbeiter längere Zeit benötigen, für einen begrenzten Zeitraum oder lediglich für ein besonderes Projekt? Wir zeigen Ihnen auf, welcher Arbeitsvertrag sich in diesen Fällen jeweils anbietet. 

Schließen Sie einen Arbeitsvertrag ohne Enddatum ab, spricht man von einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Die Alternative dazu ist ein zeitlich befristeter Vertrag. Hier haben Sie die Wahl zwischen einem befristeten Arbeitsvertrag und dem projektbasierten „Arbeitsvertrag für eine klar beschriebene Arbeit“.

Der unbefristete Arbeitsvertrag

Ein gängiger Vertrag in der Arbeitswelt ist der unbefristete Arbeitsvertrag. Sie nutzen ihn, wenn Sie kein genaues Enddatum für das Beschäftigungsverhältnis ins Auge fassen und stattdessen beabsichtigen, die Neueinstellung längerfristig an Ihre Firma zu binden.

Aufgepasst! Wenn Sie jemanden einstellen und nichts zum Ende der Zusammenarbeit festlegen, gehen Sie automatisch einen unbefristeten Arbeitsvertrag ein.

Beachten Sie im Übrigen, dass Sie rechtlich gesehen keinen förmlichen Arbeitsvertrag benötigen, um einen unbefristeten Arbeitsvertrag abzuschließen. Eine mündliche Vereinbarung oder selbst die Tatsache, dass ein Arbeitnehmer für Sie tätig wurde, genügt bereits, um einen unbefristeten Vertrag zu schließen.

Ist es Ihnen lieber, einen formellen Vertrag als Rahmen vorzugeben?

Beachten Sie dann alle Punkte, die in einen Arbeitsvertrag aufgenommen werden müssen.

Weitere Informationen finden Sie zudem auf der Seite Unbefristeter Arbeitsvertrag auf der Website Belgium.be (auf Französisch).

Der Arbeitsvertrag mit zeitlicher Befristung

Rechnen Sie mit einer kurzfristen Zunahme der Arbeitsbelastung, zum Beispiel im Vorfeld einer wichtigen Veranstaltung oder um ein umfangreiches Projekt zum Abschluss zu bringen? Dann könnte ein zeitlich befristeter Vertrag die geeignete Lösung für Sie sein. Ist das vereinbarte Datum erreicht, läuft der Vertrag automatisch aus. Das bedeutet, dass Sie den Vertrag nicht kündigen müssen, es sei denn, Sie möchten ihn vor dem vereinbarten Enddatum auflösen.

Eine Variante dieser Art von Vertrag ist der sogenannte Arbeitsvertrag für eine klar beschriebene Arbeit. Dieser Vertrag kommt in Frage, wenn Sie kein fixes Enddatum festlegen können, wohl aber eine fest umrissene Aufgabe – dies kann z. B. die Filmrolle einer Schauspielerin sein, das Verlesen von Obst in der Erntesaison, die Erstellung eines Jahrbuchs…

Um den Umfang und die Dauer der gewünschten Arbeit einzuschätzen, ist es notwendig, die zu erledigenden Aufgaben präzise zu beschreiben.

Halten Sie befristete/projektbasierte Arbeitsverträge immer schriftlich fest

Schließen Sie einen Arbeitsvertrag mit befristeter Dauer bzw. mit fest definiertem Projektumfang immer schriftlich ab, bevor Ihr Mitarbeiter seine Arbeit aufnimmt. Arbeitnehmer, die eine Stelle ohne schriftliche Vereinbarung antreten, werden automatisch für eine unbefristete Dauer eingestellt.

Behalten Sie das Enddatum des Vertrags im Auge 

Halten Sie das Enddatum des Arbeitsvertrags bzw. den Abschluss der vereinbarten Arbeit präzise ein. Arbeitet Ihr Arbeitnehmer weiter für Sie, nachdem der befristete Vertrag ausgelaufen ist oder die vereinbarte Aufgabe abgeschlossen wurde, so läuft damit automatisch ein neuer – und dann unbefristeter – Vertrag an.

Vorsicht bei aufeinanderfolgenden befristeten Verträgen

Schließen Sie mit dem gleichen Arbeitnehmer befristete oder projektbasierte Arbeitsverträge ab, die unmittelbar aufeinanderfolgen? Dann gilt der neue Vertrag als unbefristet, es sei denn, Sie können nachweisen, dass die Art der Arbeit diese aufeinanderfolgenden Verträge erforderlich machte, z. B. aufgrund von Saisonarbeit oder sonstiger zwingender Gründe. Das kann der Fall sein bei Verträgen für bezuschusste wissenschaftliche Forschung oder bei Verträgen im Kultursektor.

Darüber hinaus gibt es noch zwei weitere Fälle, in denen befristete aufeinanderfolgende Arbeitsverträge möglich sind:

  • Sie können bis zu 4 aufeinanderfolgende befristete Verträge abschließen, vorausgesetzt, die einzelnen Verträge laufen für mindestens 3 Monate und die Gesamtdauer der Verträge beträgt nicht mehr als 2 Jahre.
  • Sie dürfen – mit Genehmigung der Generaldirektion für die Kontrolle der Sozialgesetze – aufeinanderfolgende Verträge abschließen, wenn diese jeweils mindestens 6 Monate und insgesamt höchstens 3 Jahre laufen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite über befristete Arbeitsverträge oder Verträge für eine klar beschriebene Arbeit auf der Website des FÖD Beschäftigung, Arbeit und soziale Konzertierung (auf Französisch).

Der Vertretungsvertrag

Wenn Sie einen Beschäftigten haben, dessen Arbeitsvertrag vorübergehend ausgesetzt ist, weil er beispielsweise krank ist, eine berufliche Auszeit nimmt oder sich im Mutterschutz oder in Elternzeit befindet, können Sie über einen Vertretungsvertrag übergangsweise eine andere Person einstellen. Vertretungsverträge dürfen nicht abgeschlossen werden, wenn ein Beschäftigter aufgrund eines Streiks, einer Aussperrung oder etwa wegen ungünstiger Witterung nicht arbeitet.

Auch ein Vertretungsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden und bevor der Arbeitnehmer seine Arbeit aufnimmt. Im Vertrag muss zudem festgehalten werden, wer übergangsweise ersetzt wird und aus welchem Grund. Einen Vertretungsvertrag können Sie für eine Laufzeit von höchstens zwei Jahren abschließen, es sei denn, der ursprüngliche Mitarbeiter unterbricht seine berufliche Laufbahn.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite über Vertretungsverträge auf der Website des FÖD Beschäftigung, Arbeit und soziale Konzertierung (auf Französisch).

Vergleichen Sie Ihre Optionen im Voraus

Überlegen Sie sich im Voraus, aus welchem Grund bzw. mit welcher Absicht Sie einen Mitarbeiter einstellen: für eine klar umrissene Aufgabe, für einen längeren Zeitraum, eine bestimmte Arbeit oder als Vertretung für einen ausfallenden Mitarbeiter. Jede Vertragsart ist an bestimmte Bedingungen und Voraussetzungen geknüpft und bietet Ihnen im Falle einer Kündigung (oder Verlängerung) mehr oder weniger Flexibilität.

Tauschen Sie sich vor Ihrer Entscheidung auch mit anderen Unternehmern aus und fragen Sie bei KMU-Verbänden oder Ihrem Sozialsekretariat um Rat.

Neben den oben vorgestellten Vertragsarten können Sie auch über die Einstellung von Zeitarbeitskräften, studentischen Mitarbeitern, Flexi-Jobbern oder Praktikanten nachdenken.

Veröffentlichungsdatum:
07 / 04 / 2022