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Weitere Informationen und Dienste der Behörde: www.belgium.be

Formalitäten, wenn Sie Arbeitgeber sind

Monatlich wiederkehrende Aufgaben

Aushändigen von Lohnzetteln an Ihre Arbeitnehmer

Sie sind verpflichtet, Ihrem Arbeitnehmer einen Lohnzettel auszuhändigen. Auf diese Weise versteht er, wie sein Lohn berechnet wird und welche Summe von dem Betrag, den er verdient hat, eingehalten wird.

Meldung Ihres Berufssteuervorabzugs beim Finanzamt

Der Berufssteuerabzug ist eine Steuer, die Sie als Arbeitgeber in Belgien auf den Lohn zahlen müssen, den Sie Ihren Arbeitnehmern gewähren und zahlen. Sie halten den Abzug von den von Ihnen gezahlten Beträgen ein und leiten ihn an den Staat weiter. Danach wird der Berufssteuerabzug in der Steuerabrechnung Ihrer Arbeitnehmer verrechnet.

Geben Sie Ihren Berufssteuerabzug online über den FinProf-Onlinedienst des FÖD Finanzen an. Er ist auch über MyMinfin zu finden.

Abgabe Ihrer Vorschüsse an das LSS

Ein Großteil der Arbeitgeber muss dem LSS Vorschüsse für die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und anderen vom LSS erhobenen Beiträgen (Beiträge zur Existenzsicherheit, zum Fonds Unternehmsschließung, Einbehaltung des doppelten Urlaubsgelds usw.) zahlen.

Das LSS berechnet die Höhe dieser Vorschüsse und teilt sie Ihnen oder Ihrem Sozialsekretariat mit. Mit der Zahlung Ihrer Vorschüsse verteilen Sie den Betrag, den Sie für ein Quartal zahlen müssen, auf drei Monate.

Vierteljährlich wiederkehrende Aufgaben

Erstellung Ihrer DmfA-Meldung

DmfA ist eine Abkürzung für Déclaration multifonctionelle/multifunctionele Aangifte (Multifunktionelle Meldung). In dieser Quartalsmeldung teilt jeder Arbeitgeber dem LSS die Vergütung und die Arbeitszeit all seiner Arbeitnehmer mit.

Sie müssen Ihre DmfA spätestens am letzten Tag des Monats, der auf das Quartal, auf das sich die Meldung bezieht, folgt, übermitteln. Beispiel: Für das erste Quartal (Januar – März) müssen Sie Ihre DmfA spätestens am letzten Tag des Monats April einreichen.

Nutzen Sie den Onlinedienst DmfA, um Ihre Erklärung an das LSS zu senden.

Überweisen der Arbeitgeberbeiträge und persönlichen Beiträge an das LSS

Die Arbeitgeberbeiträge sind Ihr Anteil der zu zahlenden Beiträge. Diese Beiträge finanzieren die soziale Sicherheit. Sie zahlen sie an das LSS, das das Geld unter den Institutionen und Einrichtungen der sozialen Sicherheit weiterverteilt.

Sie behalten die Arbeitnehmerbeiträge vom Lohn Ihrer Arbeitnehmer ein und überweisen sie direkt an das LSS.

Der Betrag, den Sie am Ende Ihrer DmfA-Meldung sehen, ist der Gesamtbetrag der Beiträge, die Sie überweisen müssen. Hinweis: Sie erhalten keine Nachricht mehr, dass Sie eine Überweisung tätigen oder die Bankverbindung des LSS weitergeben müssen. Überweisen Sie den Betrag aus der DmfA an das LSS auf das folgende Konto:

  • IBAN: BE63 6790 2618 1108;
  • BIC: PCHQ BEBB.

Wann ist Ihr Betrag zu zahlen?

Die Differenz zwischen der Gesamtsumme der monatlichen Vorschüsse und der zu zahlenden Gesamtsumme, die in der Quartalsmeldung berechnet wurde, muss spätestens am letzten Tag des Monats, der dem Quartal folgt, beim LSS eingehen. 
 

Bausektor: Zahlen Sie Ihre Beiträge für die Treuemarken an den PDOK.

Jeder Auftragnehmer im Bausektor muss sich registrieren und vierteljährlich Beiträge an den PDOK (Patronale Dienst voor Organisatie en Kontrole van bestaanszekerheidszegels, zu Deutsch: Arbeitgeberdienst für die Organisation und Kontrolle der Marken der Existenzsicherheit) zahlen.

Mit den gesammelten Beiträgen zahlt der PDOK den im Bausektor tätigen Arbeitnehmern eine Jahresprämie in Form von „Treuemarken“.

Jährlich wiederkehrende Aufgaben

Händigen Sie Ihren Arbeitnehmern vor dem 31. März des Folgejahres die Einzelabrechnung und den Steuerzettel aus.

Als Arbeitgeber müssen Sie einmal pro Jahr einen Steuerzettel für jeden Arbeitnehmer erstellen. Dieser Zettel wird auch Einkommenszettel oder Zettel 281.10 genannt. Ihre Arbeitnehmer benötigen ihn, um ihre Steuererklärung machen zu können. Sie müssen den Zettel vor dem 31. März des Folgejahres übermitteln.

Senden Sie die zusammenfassende Aufstellung der einzelnen Lohnzettel an den FÖD Finanzen.

Sie müssen für alle Arbeitnehmer Ihres Unternehmens ein Übersichtsblatt („zusammenfassende Aufstellung 325“) erstellen. Senden Sie es vor dem 31. März des Folgejahres über Belcotax on Web an die Steuerverwaltung. Der Zweck dieser Zusammenfassung ist, die Steuererklärung jedes Arbeitnehmers im Voraus auszufüllen.

Urlaubsgeld an Ihre Arbeitnehmer (Angestellte) überweisen

Das doppelte Urlaubsgeld ist ein Betrag, den ein Arbeitnehmer für seinen Haupturlaub erhält. Er entspricht 92 % seines Bruttolohns. Theoretisch müssen Sie diesen Betrag zahlen, wenn Ihr Arbeitnehmer seinen Haupturlaub nimmt, aber die meisten Arbeitgeber überweisen das Urlaubsgeld in der Regel im Mai.

Das einfache Urlaubsgeld ist der Lohn, den Sie Ihren Angestellten während des Urlaubs zahlen.

Beiträge zum Jahresurlaubsbeitrag für Arbeiter überweisen

Das Urlaubsgeld von Arbeitern wird von den Urlaubsfonds berechnet. Sie orientieren sich bei ihrer Berechnung an den Leistungen des Jahres, das dem Urlaub vorausgeht. Im März erhalten Sie eine Lastschriftanzeige (Zahlung) über den Jahresurlaub des Arbeiters. 

Ihre Beiträge für die Umverteilung der Soziallasten überweisen (Arbeiter, Angestellte)

Im zweiten Quartal eines jeden Jahres findet eine Umverteilung der Soziallasten statt. Kleine Arbeitgeber können einen Teil vom Nettobetrag abziehen, den sie für das zweite Quartal zahlen müssen, während größere Arbeitgeber einen Zuschlag zahlen müssen. Im Laufe des Monats Mai erhalten Sie eine Benachrichtigung mit dem Betrag, den Sie abziehen dürfen oder den Sie als Zuschlag zahlen müssen.

In bestimmten KAA vorgesehene Beiträge überweisen – Jahresendprämie (Arbeiter, Angestellte)

Die Höhe der Jahresendprämie wird im kollektiven Arbeitsabkommen (KAA), in der Arbeitsordnung oder im Vertrag festgelegt. Dieser Beitrag entspricht in der Regel einem Monatslohn, wobei der Berufssteuervorabzug jedoch höher liegt.

Die Jahresendprämie steht im Verhältnis zu der Anzahl der Monate, die der Arbeitnehmer gearbeitet hat. In einigen Branchen wird die Jahresendprämie von bestimmten Fonds gezahlt. In diesem Fall wird sich der Fonds direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Baugewerbe: Ihren Jahresbeitrag für die Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen überweisen

Wenn Sie sich häufig auf die Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen berufen, können Sie im Folgejahr eine Lastschriftanzeige erhalten. Sie müssen dann einen zusätzlichen Beitrag für die Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen zahlen.

Sonstige regelmäßig wiederkehrende Aufgaben

Obligatorischer Aushang von Teilzeitarbeitsstundenplänen

Als Arbeitgeber müssen Sie die festen und variablen Arbeitsstundenpläne für Ihre Teilzeitarbeitnehmer aushängen. Dieser Stundenplan muss an den Orten, an denen der Arbeitnehmer gewöhnlich arbeitet, ausgehängt werden und muss folgende Angaben enthalten:

  • Seine Identität
  • Die Arbeitszeiten
  • Die Unterschriften für die Zustimmung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Dieser Ausschnitt kann im Papierformat oder elektronisch gespeichert werden.

Hinweis für Ihre Arbeitnehmer

Teilzeitarbeitnehmer mit variablen Arbeitszeiten müssen im Voraus über die Leistungen informiert werden, die von ihnen erwartet werden.

Die Stundenpläne müssen 5 Arbeitstage im Voraus mit einer datierten und unterschriebenen Nachricht, in der diese Pläne genannt werden, kommuniziert werden.

Baugewerbe: Arbeitsmeldung (Artikel 30bis/30ter)

Es muss eine Arbeitsmeldung für „30bis“-Arbeiten, die unter die Immobilienbranche fallen, vorgenommen werden. Die Meldung muss vor Arbeitsbeginn über den gesicherten Online-Service Arbeitsmeldung erfolgen.

Die Arbeitsmeldung ist mit der Einbehaltungspflicht und der gesamtschuldnerischen Haftung zwischen Vertragspartnern verbunden.

Es obliegt dem Hauptauftragnehmer der Arbeiten, die Meldung vorzunehmen. Bitte beachten Sie: Wenn Sie mit einem Unterauftragnehmer zusammenarbeiten möchten, müssen Sie dies dem Hauptauftragnehmer mitteilen.

Baugewerbe: Tägliche Anwesenheitsregistrierung bei Checkinatwork

Werden Ihre Arbeitnehmer auf einer Baustelle mit einem Wert von über 500.000 Euro eingesetzt? In diesem Fall müssen Ihre Arbeitnehmer täglich registriert werden.

Melden Sie sich beim Onlinedienst Checkinatwork an und registrieren Sie die Anwesenheit Ihrer Arbeitnehmer bei Ihren Arbeitsplätzen.

Hotel- und Gaststättengewerbe (Gelegenheitsarbeitnehmer, Flexi-Arbeitnehmer, Werkstudent): Tägliche Anwesenheitsregistrierung bei Dimona

Ihre Arbeitnehmer mit Arbeiter- oder Angestelltenstatut müssen täglich registriert werden. Nutzen Sie den Onlinedienst Dimona, um die Anfangs- und Endzeit der Arbeit anzugeben. So erhalten Sie die Ermäßigung auf die Arbeitgeberbeiträge für den Horeca-Sektor.

Hotel- und Gaststättengewerbe (Arbeiter, Angestellte): Tägliche Anwesenheitsregistrierung mit der sogenannten „weißen Kasse“

Ihre Arbeitnehmer mit Arbeiter- oder Angestelltenstatut müssen täglich registriert werden. Nutzen Sie das Registrierkassensystem („weiße Kasse“), um die Anfangs- und Endzeit der Arbeit anzugeben. So erhalten Sie die Ermäßigung auf die Arbeitgeberbeiträge für den Horeca-Sektor.