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Steht eine Neueinstellung bevor?

Herzlichen Glückwunsch, aber denken Sie auch an den Arbeitsvertrag!
Ein individueller Arbeitsvertrag ist ein wichtiges Dokument, das die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers festlegt. Er ist gesetzlich vorgeschrieben und dient auch dazu, Klarheit zu schaffen und spätere Missverständnisse zu vermeiden.

Neben diesem individuellen Arbeitsvertrag gibt es auch Kollektivarbeitsabkommen (KAV). Sie enthalten die sektorspezifischen Regelungen. Die Paritätische Kommission (ein Organ, das Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammenbringt) spielt eine wichtige Rolle bei der Ausarbeitung dieser Verträge.

Kollektivarbeitsabkommen (KAA)

Ein KAA enthält die grundlegenden Vereinbarungen für einen bestimmten Sektor. Einige Fragen sind daher bereits geregelt, wie z.B..

  • Mindestlohn;
  • Reisekostenzuschüsse;
  • Jahresendprämien;
  • die (unterschiedlichen) Kündigungsfristen;
  • die Gewerkschaftsvertretung.
     

Alle Kollektivarbeitsabkommen finden Sie auf der Suche KAA auf der Website des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung (auf Französisch). Haben Sie eine Frage zu einem KAA? Dann senden Sie eine E-Mail an information@emploi.belgique.be.

Individueller Arbeitsvertrag

Zusätzlich zu den Vereinbarungen gemäß dem Kollektivarbeitsabkommen müssen Sie als Arbeitgeber mit jedem Arbeitnehmer einen individuellen Arbeitsvertrag abschließen. Darin müssen folgende wesentliche Angaben enthalten sein:

1. Identifikation: Wer ist wer?

Geben Sie deutlich den Namen, Vornamen und die Adresse des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers an. Wenn es sich um ein Unternehmen handelt, geben Sie auch an, wer das Unternehmen vertritt. Vergessen Sie nicht, das Datum des Arbeitsantritts zu erwähnen.

2. Funktionsbeschreibung: Worin besteht die Tätigkeit?

Geben Sie die Stellenbezeichnung an. Beschreiben Sie die Aufgaben und Verantwortlichkeiten eindeutig, um spätere Diskussionen bezüglich der Erwartungen an den Arbeitnehmer zu vermeiden.

3. Arbeitsvertrag: Art und Dauer

Geben Sie an, ob Sie einen unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag anbieten. Vermerken Sie auch, ob es sich um einen Vollzeit- oder Teilzeitvertrag handelt.

4. Verdienst und Arbeitsbedingungen: Was erwartet den Arbeitnehmer?

Geben Sie den Bruttoverdienst, die Arbeitszeiten, die Urlaubstage, eventuelle Zusatzleistungen usw. an.

5. Arbeitsordnung

Verweisen Sie, wenn nötig, auf die Arbeitsordnung.

6. Wie sieht es mit der Probezeit aus?

Die Probezeit wurde am 1. Januar 2014 abgeschafft. Sie gilt nur noch für Studentenverträge, Zeitarbeit und Leiharbeit. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Probezeit auf der Website des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung (auf Französisch).

7. Kündigungsfristen: Wie wird die Zusammenarbeit beendet?

Die Kündigungsfrist hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers und der Art des Vertrages ab. Geben Sie die korrekte Dauer im Arbeitsvertrag an.

8. Unterschrift: Zustimmung!

Beide Parteien müssen den Arbeitsvertrag unterzeichnen und damit ihre Zustimmung erteilen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer behalten jeweils eine Kopie.

Tipps

Einige zusätzliche Tipps:

  • Formulieren Sie den Vertrag einfach und klar. Vermeiden Sie komplizierte juristische Fachbegriffe.
  • Achten Sie auf die inhaltliche Relevanz und beschränken Sie sich auf die notwendigen Informationen.
  • Beraten Sie sich mit einem Experten. Haben Sie Zweifel an bestimmten Vertragsklauseln? Lassen Sie sich von einem Juristen, einem Personalfachmann oder einem Unternehmen, das auf Personalverwaltung spezialisiert ist, beraten.

Ein gutes Arbeitsverhältnis ...

... beginnt mit einem korrekten und transparenten Arbeitsvertrag. Vergessen Sie nicht, sich mit den Sozialversicherungsbeiträgen und anderen administrativen Verpflichtungen vertraut zu machen, die mit der Personaleinstellung verbunden sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Meinen ersten Arbeitnehmer anwerben auf der Website des Portals der Sozialen Sicherheit.

Veröffentlichungsdatum:
26 / 04 / 2024